Lebenslagen: Gemeinde Wald

Seitenbereiche

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Wald
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Wald
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Füße eines Babys

Probleme und Hilfen unterwegs

 

Unterstützung im Ausland erhalten Sie bei den örtlichen Einsatzkräften, den deutschen Vertretungsbehörden oder - wenn es in Ihrem Urlaubsland keine deutsche Vertretung gibt - bei der Vertretungsbehörde eines anderen Staates der Europäischen Union (EU).

Informieren Sie sich schon vor Beginn der Reise, unter welchen Notrufnummern Feuerwehr, Polizei und Rettung in Ihrem Urlaubsland erreichbar sind. Die örtlichen Einsatzkräfte sind bei Unfällen, Verbrechen und ähnlichen Vorfällen immer die ersten Ansprechpartner.

Über die Notrufnummer 112 können Sie die Einsatzkräfte in ganz Deutschland sowie in den meisten europäischen Ländern erreichen. Wenn Sie ein Mobiltelefon benutzen, gilt diese Notrufnummer sogar weltweit. Mit 112 können Sie von Ihrem Mobiltelefon einen Notruf durchführen, ohne den PIN-Code eingeben zu müssen. Die Nummer funktioniert auch, wenn das gesamte Gesprächsguthaben verbraucht ist.

Hinweis: Manche Länder haben eigene Hotlines für ausländische Touristen, die Opfer von Straftaten oder Unfällen wurden, eingerichtet. Diesbezügliche Infos finden Sie in Reiseführern.

Bei Unfällen sollten Sie immer darauf bestehen, dass die Polizei verständigt wird. Für den Fall, dass Sie im Ausland in einen Verkehrsunfall verwickelt werden oder eine Panne haben, ist es zudem ratsam die Notrufnummern Ihres Automobilclubs zur Hand zu haben.

Sollten auf Ihrer Reise Probleme auftreten und Sie deshalb mehr Geld benötigen als Sie dabei haben, können Ihnen Freunde oder Verwandte über internationale Geldtransferinstitute Geld schicken. Hierbei kann eine Kontaktperson in Deutschland Ihnen Geld ins Ausland überweisen, dessen Gegenwert in der Landeswährung Sie vor Ort mittels Code abheben können. Erkundigen Sie sich dazu vor Abreise auf den Internetseiten der Anbieter, bei Ihrer Bank oder bei Ihrem Postamt.

 

Vertiefende Informationen

   

Freigabevermerk

 

07.07.2023; Innenministerium Baden-Württemberg